Immer mehr Menschen entscheiden sich für einen Gebrauchtwagenkauf – und das aus guten Gründen. So sind Gebrauchtwagen meist einwandfreie Autos, diezu einem Bruchteil des Neupreises erhältlich sind. Sind Sie noch auf der Suche nach einem Gebrauchtwagenanbieter? Dann lesen Sie sich doch mal die Instamotion Erfahrungen durch. 

Von Veröffentlicht am: August 22, 2023Kategorien: Mein Auto741 Wörter3.8 Minuten gelesen
Green car

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Doch natürlich ist es wichtig, beim Gebrauchtwagenkauf auf einige Dinge zu achten. Es reicht nicht aus, wenn Sie sich lediglich Autoversicherung Erfahrungen durchlesen, um Ihr Auto optimal versichern zu können. Denn bei einem Gebrauchtwagen kann es passieren, dass Sie, wenn Sie vor dem Kauf nicht auf einige Dinge achten, einen bösen Reinfall erleben und doppelt und dreifach draufzahlen: 

1. Besichtigen Sie das Auto

Machen Sie auf keinen Fall den Fehler, das Auto einfach nur anhand von ein paar Fotos, die Sie im Internet sehen, zu kaufen. Bei einem Gebrauchtwagen ist es unbedingt erforderlich, dass Sie ihn vor dem Kauf besichtigen, ansonsten können Sie eine böse Überraschung erleben, wenn Sie Ihr neues Auto zum ersten Mal vor sich haben. 

Nehmen Sie am besten eine zweite Person zur Besichtigung mit und machen Sie den Termin unbedingt zu einer Zeit aus, in der noch gutes Tageslicht herrscht. In der Dämmerung, bei starker Bewölkung oder bei künstlichem Licht übersieht man schnell Kratzer, Beulen und Roststellen. Sie sollten misstrauisch werden, wenn der Verkäufer nur für Termine zu späten Zeiten, wenn es bereits dunkel ist, verfügbar ist.

2. Achten Sie beim Verkäufer auf Ihr Bauchgefühl

Ihr Bauchgefühl sagt Ihnen in den meisten Fällen ziemlich klar, ob es sich um einen seriösen Verkäufer handelt oder nicht. Darum hören Sie auf Ihr Gefühl und achten Sie auch darauf, wie sich der Verkäufer verhält. 

Ein seriöser Verkäufer, der nichts zu verbergen hat, spricht nicht nur offen über Mängel und gegebenenfalls Vorschäden des Autos, sondern legt Ihnen auch HU-Berichte und gegebenenfalls Reparaturrechnungen vor. Auch dass er Sie Probefahren lässt, sollte selbstverständlich sein. 

3. Überprüfen Sie den Kilometerstand

Gerne wird beim Kilometerstand geschummelt. Das kann bereits damit beginnen, dass in der Verkaufsanzeige ein niedrigerer Kilometerstand angegeben wird als das, was auf dem Tacho zu sehen ist. Darum sollten Sie unbedingt einen Blick darauf werfen und überprüfen, ob Verkaufsanzeige und Tachoanzeige übereinstimmen. 

Es kommt leider aber auch relativ häufig vor, dass der Kilometerstand manipuliert wird – laut Experten bei jedem dritten Gebrauchtwagen in Deutschland. Darum sollten Sie kritisch kontrollieren, ob die Kilometeranzeige auf dem Tacho auch mit dem Gesamtzustand des Autos zusammenpasst. Zeigt der Tacho beispielsweise nur 90.000 Kilometer an, die Sitze sind aber komplett durchgesessen und auch sonst sind sehr starke Gebrauchsspuren zu erkennen, dann kann es sein, dass hier etwas nicht stimmt. 

Achten Sie zudem darauf, dass im Kaufvertrag nicht nur der abgelesene Kilometerstand eingetragen wurde, sondern auch die Gesamtfahrleistung

4. Überprüfen Sie Zulassungspapiere und Serviceheft

Sie sollten unbedingt vor dem Kauf einen genauen Blick in die Dokumente werfen: 

  • In der Zulassungsbescheinigung können Sie überprüfen, wie viele Vorbesitzer es gibt – sind es viele, kann das ein Hinweis sein, dass etwas vertuscht wird. 
  • Achten Sie darauf, ob die Fahrgestellnummer des Wagens mit der in den Papieren übereinstimmt. Tut sie es nicht, handelt es sich unter Umständen um ein gestohlenes Auto
  • Ist das Original-Scheckheft vorhanden? Falls nicht, kann es sein, dass die Inspektionsintervalle nicht eingehalten wurden, und eine Kaufpreisminderung kommt infrage. 
  • Hat der Verkäufer kein Serviceheft, keine Werkstattrechnungen oder keine HU-Berichte, dann ist das ein Hinweis darauf, dass vermutlich Mängel vertuscht werden sollen. 

5. Sichern Sie sich gegen Unfallschäden ab

Selbst wenn der Schaden so repariert wurde, dass er nicht mehr zu erkennen ist, gilt er nach wie vor als Unfallschaden und das Auto somit als Unfallwagen. Da Unfallschäden den Wert eines Autos stark mindern können – und Sie spätestens dann, wenn Sie es weiterverkaufen möchten, erhebliche Probleme bekommen können –, sollten Sie den Verkäufer unbedingt nach Unfallschäden fragen. Dieser hat eine Aufklärungspflicht und muss Ihnen Unfallschäden mitteilen. 

Belassen Sie es aber nicht nur bei der mündlichen Versicherung, dass das Auto unfallfrei ist. Stattdessen ist es wichtig, dass Sie sich dies im Kaufvertrag schriftlich zusichern lassen, um abgesichert zu sein, falls sich später herausstellen sollte, dass der Verkäufer gelogen hat. Zweifeln Sie an der Unfallfreiheit des Wagens, können Sie ihn auch fachmännisch durchchecken lassen. 

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