Sie verreisen im Winter mit dem Auto? Die Gesetzgebung für Winterreifen, Spikereifen und Schneeketten ist von Land zu Land unterschiedlich. Vermeiden Sie brenzliche Situationen und Bußgelder. Hier finden Sie die Wintervorschriften aller Länder auf einen Blick.
Winterreifen: Unterschiede von Land zu Land
Jedes europäische Land hat seine eigenen Regeln bezüglich Winterreifen, Spikereifen und Schneeketten. In Deutschland besteht die situative Winterreifenpflicht, d.h. die Nutzung von Winterreifen wird bei winterlichen Wetterbedingungen verpflichtend. Die Winterreifenpflicht in Österreich ist auf einen bestimmten Zeitraum nach Datum festgelegt. Dagegen besteht keine Winterreifenpflicht in der Schweiz und Frankreich.
Achtung, nicht nur die Pflichtausstattung oder der festgelegte Zeitraum für die Nutzung von Winterreifen sind von Land zu Land unterschiedlich. Auch das Missachten der zulässigen Profiltiefe der Reifen kann zu Bußgeldern führen! Informieren Sie sich im Einzelnen über die Gesetzgebung des Landes.
Winterreifenverordnung nach Land
Albanien
- Winterreifen: Keine Pflicht
- Schneeketten: Erlaubt
- Spikereifen: Erlaubt
Belgien
- Winterreifen: Keine Pflicht, jedoch empfohlen. Winterreifen mit einem Geschwindigkeitsindex unter 120 km/h sind vom 01.04. bis 30.10. verboten
- Schneeketten: Erlaubt
- Spikereifen: Erlaubt vom 01.11. bis 31.03. Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h (90 km/h auf Schnellstraßen und Autobahnen). Aufkleber Pflicht
Bosnien und Herzegowina
- Winterreifen: Pflicht ab dem 15.11 (15.10 im Norden) bis zum 1. Sonntag nach Ostern
- Schneeketten: Erlaubt
- Spikereifen: Verboten
Bulgarien
- Winterreifen: Pflicht von November bis März
- Schneeketten: Erlaubt
- Spikereifen: Verboten
Dänemark
- Winterreifen: Keine Pflicht
- Schneeketten: Erlaubt
- Spikereifen: Erlaubt vom 01.11. bis 15.04.
Deutschland
- Winterreifen: Pflicht bei winterlichen Verhältnissen. Mehr dazu hier: Winterreifenpflicht in Deutschland
- Schnee: Erlaubt, Pflicht bei Hinweisschildern
- Spikereifen: Verboten, außer in einigen Gemeinden in Grenznähe zu Österreich
Estland
- Winterreifen: Pflicht zwischen dem 01.12. und dem 01.03.
- Schneeketten: Erlaubt
- Spikereifen: Erlaubt vom 01.10. bis 01.05.
Finnland
- Winterreifen: Pflicht zwischen dem 01.12. und dem letzten Tag im Februar. Gilt auch für Wohnwagen. Die Profiltiefe Ihrer Reifen muss mindestens 3 mm betragen.
- Schneeketten: Erlaubt
- Spikereifen: Erlaubt vom 01.11. bis zum 1. Montag nach Ostern.
Frankreich
- Winterreifen: Obligatorisch zwischen 01.11. und 31.03. für alle Fahrzeuge mit 4 oder mehr Rädern in Berggebieten, die von den Präfekten festgelegt wurden.
- Schneeketten: Erlaubt, Pflicht bei Hinweisschildern
- Spikereifen: Erlaubt ab Samstag vor dem 11.11 bis zum letzten Sonntag im März. Geschwindigkeitsbeschränkung auf 90 km/h. Aufkleber Pflicht.
Griechenland
- Winterreifen: Keine Pflicht
- Schneeketten: Erlaubt
- Spikereifen: Erlaubt
Großbritannien
- Winterreifen: Keine Pflicht, doch empfohlen in Regionen mit häufigem Schneefall.
- Schneeketten: Erlaubt auf Straßen, die vollkommen mit Schnee oder Glatteis überzogen sind.
- Spikereifen: Erlaubt, so lange der Fahrer die Straße nicht beschädigt, da ansonsten ein Bußgeld drohen kann.
Irland
- Winterreifen: Keine Pflicht
- Schneeketten: Erlaubt
- Spikereifen: Erlaubt
Island
- Winterreifen: Pflicht vom 01.11. bis 15.04.
- Schneeketten: Erlaubt
- Spikereifen: Erlaubt
Italien
- Winterreifen: Pflicht zwischen dem 15.11 und dem 15.04. Der Zeitraum kann je nach Klimaverhältnissen und Straßenabschnitten verlängert oder verkürzt werden. Für nähere Informationen besuchen Sie die Seite Pneumatici sotto controllo. Alternativ können Sie Schneeketten verwenden.
- Schneeketten: Erlaubt, gelten wie Winterreifen.
- Spikereifen: Erlaubt vom 15.11. bis zum 15.03. Die Spikes dürfen nicht länger als 1,5 mm sein. Geschwindigkeitsbeschränkung auf 90 km/h (120 km/h auf der Autobahn). Kotflügel Pflicht
Kroatien
- Winterreifen: Keine Pflicht. Eine Winterausstattung ist allerdings empfohlen (Schneeketten zum Beispiel):Sie können auf manchen Straßenabschnitten erforderlich sein.
- Schneeketten: Erlaubt
- Spikereifen: Verboten
Lettland
- Winterreifen: Pflicht vom 01.12. bis 15.03.
- Schneeketten: Erlaubt
- Spikereifen: Erlaubt vom 02.10. bis 30.04.
Liechtenstein
- Winterreifen: Keine Pflicht
- Schneeketten: Erlaubt, Pflicht bei Hinweisschildern
- Spikereifen: Erlaubt vom 01.11 bis 30.04. (ausgenommen Schnellstraße und Autobahn). Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h. Aufkleber Pflicht
Litauen
- Winterreifen: Sommerreifen sind vom 10.11 bis 01.04. verboten
- Schneeketten: Erlaubt
- Spikereifen: Erlaubt vom 01.11. bis 10.04. Aufkleber Pflicht
Luxemburg
- Winterreifen: Pflicht bei winterlichen Verhältnissen
- Schneeketten: Erlaubt
- Winterreifen: Erlaubt vom 01.11. bis 30.04. Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h (90 km/h auf der Autobahn). Aufkleber Pflicht
Malta
- Keine spezielle Regelung
Mazedonien
- Winterreifen: Pflicht vom 15.11. bis 15.03.
- Schneeketten: Erlaubt
- Spikereifen: Verboten
Montenegro
- Winterreifen: Pflicht vom 15.11. bis 31.03.
- Schneeketten: Erlaubt
- Spikereifen: Verboten
Norwegen
- Winterreifen: Keine Pflicht, aber sehr empfohlen bei winterlichen Verhältnissen
- Schneeketten: Erlaubt
- Spikereifen: Erlaubt vom 01.11. bis zum ersten Sonntag nach Ostern (vom 15.10. bis 01.04. in den Provinzen Nordland, Troms, Finnmark)
Niederlande
- Winterreifen: Keine Pflicht
- Schneeketten: Verboten
- Spikereifen: Verboten
Österreich
- Winterreifen: Pflicht bei winterlichen Verhältnissen vom 01.11. bis 15.04. Die Profiltiefe der Reifen muss mindestens 4 mm betragen. Die Alternative ist das Aufziehen von Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern. Bei Nichteinhaltung riskieren Sie ein Bußgeld von 5.000 €
- Schneeketten: Erlaubt, Pflicht bei Hinweisschildern
- Spikereifen: Erlaubt vom 01.10. bis 31.05. Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h (100 km/h auf der Autobahn). Aufkleber Pflicht
Polen
- Winterreifen: Keine Pflicht, aber sehr empfohlen bei winterlichen Verhältnissen
- Schneeketten: Erlaubt, Pflicht bei Hinweisschildern
- Spikereifen: Verboten
Portugal
- Winterreifen: Keine Pflicht
- Schneeketten: Erlaubt
- Spikereifen: Verboten
Republik Moldau
- Winterreifen: Keine Pflicht, aber sehr empfohlen bei winterlichen Verhältnissen
- Schneeketten: Erlaubt
- Spikereifen: Erlaubt
Rumänien
- Winterreifen: Pflicht vom 01.11. bis 31.03.
- Schneeketten: Erlaubt
- Spikereifen: Verboten
Russland
- Winterreifen: Pflicht von Dezember bis Februar laut Verordnung der Verkehrspolizei
- Schneeketten: Erlaubt
- Spikereifen: Erlaubt
Tschechische Republik
- Winterreifen: Erforderlich vom 01.11. bis 31.03. bei winterlichen Verhältnissen oder bei Hinweisschild. Die Profiltiefe der Reifen muss mindestens 4 mm betragen.
- Schneeketten: Erlaubt, Pflicht bei Hinweisschildern
- Spikereifen: Verboten
Serbien
- Winterreifen: Pflicht vom 01.11. bis 01.04.
- Schneeketten: Erlaubt
- Spikereifen: Verboten
Slowakei
- Winterreifen: Pflicht bei winterlichen Verhältnissen
- Schneeketten: Erlaubt
- Spikereifen: Verboten
Slowenien
- Winterreifen: Pflicht vom 15.11. bis 15.03. Die Profiltiefe der Reifen muss mindestens 3 mm betragen.
- Schneeketten: Erlaubt
- Spikereifen: Verboten
Schweden
- Winterreifen: Pflicht bei winterlichen Verhältnissen vom 01.12. bis 31.03. Die Profiltiefe der Reifen muss mindestens 3 mm betragen.
- Schneeketten: Erlaubt
- Spikereifen: Erlaubt vom 01.10. bis 15.04. (außer in bestimmten Vierteln von Stockholm, Uppsala und Göteborg)
Schweiz
- Winterreifen: Keine Pflicht, aber sehr empfohlen bei winterlichen Verhältnissen (falls Ihr Fahrzeug die Straße blockiert, weil die entsprechende Ausrüstung fehlt, droht ein Bußgeld).
- Schneeketten: Erlaubt, Pflicht bei Hinweisschildern
- Spikereifen: Erlaubt vom 01.11. bis 30.04. Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h. Aufkleber Pflicht. Verboten auf der Autobahn, außer auf der A13 zwischen Thusis und Mesocco (San Bernardino Tunnel) und A2 zwischen Airolo und Götschen (Gotthardtunnel).
Spanien
- Winterreifen: Keine Pflicht
- Schneeketten: Erlaubt, Pflicht bei Hinweisschildern
- Spikereifen: Erlaubt
Türkei
- Winterreifen: Pflicht für Güter- und Personenfahrzeuge zwischen dem 01.12. und dem 01.04., bald auch Pflicht für Personenkraftwagen
- Schneeketten: Erforderlich bei Schnee, erlaubt nur auf schneebedeckter oder vereister Fahrbahn.
- Spikereifen: Erlaubt
Ungarn
- Winterreifen: Keine Pflicht, außer für Taxis, die zwischen dem 15.10. und dem 15.03. in Budapest fahren laut Verordnung 31/2013. (IV. 18.) Főv. Kgy
- Schneeketten: Erlaubt, Pflicht bei Hinweisschildern
- Spikereifen: Verboten
Ukraine
- Winterreifen: Keine Pflicht, aber sehr empfohlen bei winterlichen Verhältnissen
- Schneeketten: Erlaubt
- Spikereifen: Erlaubt
Weißrussland
- Winterreifen: Keine Pflicht, aber sehr empfohlen bei winterlichen Verhältnissen
- Schneeketten: Erlaubt
- Spikereifen: Erlaubt