Frage von Gast am 11.02.2013 :

Hallo,
mein Fahrzeug BMW F10 (520d) hat in der EG Übereinstimmungsbescheinigung sowohl unter 35.1. und 35.2 die Reifen 245/45/R18 96Y und Felge 8J*18/ET30 eingetragen. Andere Hinweise auf die Reifen/Radkombination finde ich nicht. Im Internet ist aber häufig, so auch bei Ihnen, die Nutzung von 19″“ Felgen angeboten, mit Mischbereifung vorn und hinten. Gibt es irgendwo für den o.g. Typ eine generelle Erlaubnis für die Nutzung von 19″“ oder muß ich über TÜF eine Genehmigung und Eintrag in die Papiere mir holen?

Antwort von rezulteo am 11.02.2013 :

Hallo,

um eine Reifendimension auf Ihrem Fahrzeug zu nutzen muss diese entweder im Fahrzeugschein oder in derEG Übereinstimmungsbescheinigung (engl. COC) aufgeführt werden. Ist dies nicht der Fall muss in der Tat eine Eintragung beim Tüv beantragt werden.

Die Dimensionen die wir auf unsere Seite als kompatible anzeigen sind die bekannten möglichen Alternativen. Das heißt diese Dimensionen passen technisch gesehen auf Ihr Fahrzeug müssen aber vom Tüv zugelassen werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr rezulteo-team