Winterreifen Kennzeichnung: Schneeflockensymbol wird Pflicht
Die gesetzliche Neuregelung bei der Kennzeichnung von Winterreifen ist ab 2018 gültig. Wer künftig Winter- oder Ganzjahresreifen kauft, muss noch genauer auf deren Kennung achten, um die Anforderungen bei besonders kalten und schlechten Wetterbedingungen zu erfüllen. Dann muss neben der M+S-Kennzeichnung das Schneeflockensymbol auf den Reifen vorhanden sein.
Winterbereifung für situative Winterreifenpflicht
In Deutschland gilt seit 2010 die situative Winterreifenpflicht. Für den notwendigen Einsatz von Winterbereifung sind die Beschaffenheit der Fahrbahn und die Temperatur entscheidend. In der Straßenverkehrsordnung (StVO) § 2 Absatz 3a ist festgelegt, was unter "winterlichen Verhältnissen" zu verstehen ist.
Bisher war es ausreichend, dass die Reifen die Abkürzung M+S (Mud and Snow) aufweisen, um die erforderlichen Eigenschaften bei winterlicher Witterung zu erfüllen. Die Vergabe der M+S-Kennzeichnung wird allerdings weder überprüft, noch ist sie rechtlich geschützt. Als Winterreifen gelten ab 2018 daher nur noch Reifen, die mit dem Alpine-Symbol, auch 3PMSF-Piktogramm (Three Peak Mountain Snow Flake) gekennzeichnet sind.
Ein Qualitätssiegel für Winterreifen
Das Alpine-Symbol wird einheitliche Bedingung für die Genehmigung der Reifen als Winterreifen, nachzulesen im § 36 Abs. 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Auch wer Ganzjahresreifen fährt muss darauf achten, dass diese nun nicht nur das M+S Symbol tragen, sondern zugleich das Bergpiktogramm der Schneeflocke aufweisen. Mit dem Alpine-Symbol wird erstmals eine verbindliche Mindestanforderung an die Leistungsfähigkeit von Winterreifen bei schneebedeckten Straßen festgelegt. Das 3PMSF-Piktogramm wird zum Qualitätssiegel.
Was ändert sich für Autofahrer?
Alle ab dem 1. Januar 2018 produzierten Reifen müssen mit dem Schneeflockensymbol ausgestattet sein, damit sie in Deutschland für den Einsatz bei winterlichen Straßenverhältnissen zugelassen sind. Hersteller können dann ihre Winterreifen nicht mehr selbstständig mit der Schneeflocke kennzeichnen, sondern müssen diese Tests unterziehen.
M+S-Reifen dürfen zwar ab 2018 bei winterlichen Bedingungen auch noch verwendet werden, aber nur dann, wenn sie vor dem 1. Januar 2018 hergestellt worden sind. Der Gesetzgeber gewährt Autofahrern eine Übergangsfrist, die am 30. September 2024 endet. Maßgeblich für die Nutzung der M+S-Reifen über 2017 hinaus ist demnach das am Reifen angegebene Herstellungsdatum (DOT-Nummer).